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Zertifizierung durch die Systemische Gesellschaft

Das Systemische Institut Tübingen ist Mitgliedsinstitut der Systemischen Gesellschaft (SG). Unsere Curricula der Weiterbildungen Systemische Beratung, Systemische Therapie, Systemische Supervision und Systemisches Coaching entsprechen den Rahmenrichtlinien für die Zertifizierung durch die SG. Dies bedeutet, dass die Teilnehmenden unserer Weiterbildungen den SG-Weiterbildungsnachweis (das SG-Zertifikat) beantragen können, wenn sie alle in den Curricula beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. 

Den Ablaufplan und alle weiteren Informationen finden Sie hier:

>> Zur SG-Zertifizierung


Zertifikate des SI Tübingen

Neben den Zertifikaten unserer Weiterbildungen Systemische Beratung (SG), Systemisches Coaching (SG), Systemische Therapie (SG) und Systemische Supervision (SG) können am SI Tübingen folgende Zertifikate erworben werden:

Die SI Zertifikate im Überblick

Zertifikat „Systemische Traumakompetenz“- Bestandteile:


» Systemische Traumakompetenz I
» Systemische Traumakompetenz II

Zertifikat „Grundlagenkompetenz für systemisches Denken und
Handeln im Führungskontext“


» Kompaktfortbildung in mehreren Modulen

Verwaltungskosten für die Erstellung der o. g. Zertifikate jeweils 40,- €

Bei Interesse oder Fragen zu diesen vier Zertifikaten kontaktieren Sie uns gerne.

Ansprechpartnerin:

Melanie Perjet

Tel.: 0176 - 47355075 (Montag bis Freitag, jeweils vormittags außer Mittwoch)

E-Mail: perjetsystemisches-institut-tuebingende

Zertifikat - Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung

Das Systemische Institut Tübingen ist als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen.

Die Anforderungen gemäß § 178 Drittes Buch Sozialgesetzbuch sowie der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) sind für den Fachbereich "Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung" erfüllt. 

» Zertifikat

In einem nächsten Schritt wird die Maßnahmenzulassung angestrebt. Ziel dabei ist, die Förderfähigkeit unserer Weiterbildungen nach dem Recht der Arbeitsförderung zu erreichen.

Bildungszeit - Bildungsurlaub

Baden-Württemberg

"Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes."

Wir haben im September 2015 die Anerkennung als Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg verliehen bekommen. Sie finden uns auf derListe anerkannter Bildungseinrichtungen  des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
» erforderliches Zertifikat

Bildungszeit Baden-Württemberg - wofür, wer, wie viele Tage und wie?  

Diese Informationen finden Sie auf der Internetseite www.bildungszeit-bw.de.