Praktische Tätigkeit - Ausbildung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in / Systemische Therapie
Die praktische Tätigkeit (1800 Stunden in mind. 18 Monaten) findet in Einrichtungen
statt, zu deren Arbeitsschwerpunkt die Anwendung von Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen gehört.
Dabei müssen folgende Abschnitte absolviert werden:
- mindestens 1200 Stunden an einer kinder- und jugendpsychiatrischen, klinischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Kinder- und Jugendpsychotherapie zugelassen ist oder die von der zuständigen Landesbehörde als gleichwertige Einrichtung anerkannt wird.
- mindestens 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung, die der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen dient oder in der Praxis einer Ärzt*in mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie oder in der Praxis einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in.