Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten der Ausbildung Psychologische Psychotherapie / Systemische Therapie
Steuerliche Aspekte
Bei den psychotherapeutischen Behandlungen von Patienten handelt es sich um eine selbstständige Tätigkeit. Die Einnahmen für Behandlungsleistungen müssen versteuert werden.
Unter bestimmten Bedingungen ist die steuerliche Berücksichtigung der Ausbildungskosten möglich. Informationen zu Einkommensteuern und Formularen finden Sie unter: https://www.elster.de/
Persönliche Refinanzierungsmöglichkeiten
Praktische Tätigkeit PT 1
Im Rahmen der Praktischen Tätigkeit PT 1 liegt der Verdienst aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen bei 1.000,- € pro Monat (Vollzeittätigkeit).
Praktische Ausbildung
Mit der Anerkennung der Systemischen Psychotherapie als Richtlinienverfahren ist die Vergütung der praktischen Ausbildung in der Ausbildungsambulanz garantiert. Somit können durch die Ausbildung Einnahmen zur „Refinanzierung“ gesichert erzielt werden.
Weitere Tipps, die von den Teilnehmenden individuell zu prüfen sind
- Aushandlung von Vergünstigungen mit der Stadt und dem Verkehrsverbund
- Nachfragen/Aushandeln bei der eigenen Krankenkasse, dass während der Ausbildung geringere Beitragssätze analog zu Student*innen bezahlt werden
Weitere Infos zur Approbation und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier: