Prüfungen zur Ausbildung - Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in / Systemische Therapie
Zwischenprüfung:
Nach der praktischen Tätigkeit wird ein institutsinternes Zwischencolloquium abgelegt. Sie findet als Gruppenprüfung von 3 - 5 Auszubildenden statt und prüft psychotherapeutische Handlungsmöglichkeiten anhand einer Fallvignette.
Staatliche Abschlussprüfung:
Am Ende der Ausbildung findet die staatliche Prüfung statt, die in der Approbation zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (KJP) mündet.