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Praktische Tätigkeit - Ausbildung - Psychotherapie / Systemische Therapie

Die praktische Tätigkeit (1800 Stunden in mind. 18 Monaten) findet in Einrichtungen statt, zu deren Arbeitsschwerpunkt die Anwendung von Psychotherapie mit Erwachsenen gehört. 

Dabei müssen folgende Abschnitte absolviert werden:

  • mindestens 1200 Stunden an einer psychiatrischen, klinischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie im Erwachsenenalter zugelassen ist oder die von der zuständigen Landesbehörde als gleichwertige Einrichtung anerkannt wird.
     
  • Mindestens 600 Stunden sind an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Erwachsenen oder in der Praxis einer Ärzt*in mit einer ärztlichen Weiterbildung in Psychotherapie oder einer Psychologischen Psychotherapeut*in zu erbringen.