Praktische Ausbildung und Supervision - Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in / Systemische Therapie
Die praktische Ausbildung beginnt nach dem Zwischencolloquium und beinhaltet mindestens 600 Therapiestunden mit Kindern und Jugendlichen, deren Familienangehörigen und anderen Bezugspersonen unter Supervision.
Es sind mindestens sechs Patientenbehandlungen mit Kindern und Jugendlichen nachzuweisen.
Die Supervision erstreckt sich auf 150 Supervisionsstunden, von denen mindestens 50 Stunden als Einzelsupervision durchgeführt werden müssen.
Die praktische Ausbildung ist Teil der vertieften Ausbildung und dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patient*innen (Kindern und Jugendlichen) mit Störungen von Krankheitswert.
Die Supervision ist auf die 600 Behandlungsstunden regelmäßig zu verteilen (d.h. ca. jede 4. Behandlungsstunde wird supervidiert) und soll bei mindestens drei unterschiedlichen Supervisor*innen durchgeführt werden. Die Behandlungsfälle müssen sich auf ein relevantes Spektrum von Störungen mit Krankheitswert bei Kindern und Jugendlichen, bei denen Psychotherapie indiziert ist, beziehen. In der Regel finden 100 Stunden Gruppensupervision in 4er-Gruppen statt.
Alle Patientenbehandlungen unter Supervision sind zu dokumentieren, sechs davon ausführlich. Dazu wird ein spezielles Dokumentationsschema vorgegeben.
Die Praktische Ausbildung findet in der Institutsambulanz des Systemischen Instituts Tübingen statt.